Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Adaptive Consult GmbH (Auftragnehmer) und dem Auftraggeber. Bei nachfolgenden Aufträgen bedarf es keinen erneuten Hinweis auf unsere AGB. Bindend ist die aktuelle Version der AGB zum Vertragsschluss.

1.2 Unsere AGB gelten ausschließlich. Anderslautende AGB oder die AGB des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an. Ebenfalls erkennt der Auftraggeber die AGB des Auftraggebers nicht an wenn ausdrücklich darauf verwiesen wird und im Rahmen der Angebotsabgabe und Angebotsannahme auf die Vorrangigkeit des Auftraggebers verwiesen wird.

1.3 Durch die Übermittlung von Angeboten, Mitarbeiter-, bzw. Kandidatenprofilen, Kontaktdaten oder Vorstellung bei Auftraggeber gelten bereits unsere AGB.

§ 2 Vertragsgegenstand

2.1 Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer den Auftrag, ihn bei Vorhaben zum Thema Unternehmensberatung zu Unterstützen.

2.2 Angebote vom Auftraggeber und Auftragnehmer haben eine Gültigkeit von vier Wochen und bedürfen der Schriftform sowie Bestätigung.

§ 3 Vergütung

3.1 Der Auftragnehmer erhält monatlich für seine Leistung eine vertraglich vereinbarte Vergütung. Die Vergütung setzt sich je nach Vertag aus nachfolgenden Komponenten zusammen:

3.1.1 Nach geleisteten Personentagen (PT). Ein Personentag entspricht acht Arbeitsstunden. Für Samstagsarbeit erhebt der Auftragnehmer einen Zuschlag von 50%. Für Sonntage oder Feiertage erhebt der Auftragnehmer einen Zuschlag von 100% des vereinbarten Entgelts.

3.1.2 Provision. Der Auftragnehmer erhält für die Vermittlung von Personal eine Vermittlungsprovision. Sofern als Bemessungsgrundlage das Bruttojahresentgelt festgesetzt wird, besteht dies aus 12 Monatsgehältern zuzüglich Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Jahresabschlussbonus, Erfolgsbeteiligungen, 13. Gehalt und sonstigen Leistungen.

3.2 Übernachtungskosten, Reisekosten, Fahrtkosten und Verpflegungskosten werden dem Auftragnehmer in nachgewiesener Höhe ersetzt. Ebenso werden dem Auftragnehmer bei Benutzung des Pkw 0,35 € für jeden gefahrenen Kilometer ersetzt. Die Wahl des günstigsten Verkehrsmittels bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Dieser ist jedoch verpflichtet, Fahrtkosten jeweils nach den kürzesten Entfernungen zu berechnen und Reisen, deren Kosten nicht in einem vernünftigen Verhältnis zum Gesamthonorar stehen, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers zu unternehmen.

3.3 Alle in Absatz 1 und 2 genannten Beträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

3.4 Mit Zugang der Rechnung beim Empfänger ist diese zur Zahlung fällig.

§ 4 Zeit und Ort der Leistungserbringung

4.1 Zeit und Ort der Leistungserbringung vereinbaren die Vertragsparteien im Einzelnen einvernehmlich.

4.2 Der Auftraggeber stellt unentgeltlich einen Arbeitsplatz innerhalb seiner Räumlichkeiten bereit. Dieser beinhaltet alle notwendigen Ausstattungsmerkmale zur Erfüllung der vereinbarten Leistung.

4.3 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

4.4 Der Auftragnehmer ist ausschließlich seinen Mitarbeitern gegenüber weisungsbefugt.

§ 5 Berichterstattung

5.1 Der Auftraggeber erstattet dem Auftragnehmer wahlweise einen mündlichen oder schriftlichen Bericht über seine Arbeit und deren Ergebnisse. Die Berichterstattung kann nach Wahl des Auftraggebers einmalig oder entsprechend dem Arbeitsfortschritt in Form von Zwischenberichten erfolgen.

5.2 In jedem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer spätestens zum Vertragsende einen Abschlussbericht zu erstatten.

§ 6 Wettbewerbsverbot

Während der Laufzeit des Vertrages verpflichtet sich der Auftragnehmer, sein Wissen und Können nicht in die Dienste eines mit dem Auftraggeber in Konkurrenz stehenden Unternehmens zu stellen oder ein solches Unternehmen zu gründen.

§ 7 Schweigepflicht, Datenschutz

7.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

7.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ihm anvertraute personenbezogene Daten nur im Rahmen seiner Tätigkeit im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag zu verarbeiten oder verarbeiten zu lassen. Die Daten sind nach Beendigung des Vertrags unverzüglich zu löschen. Sofern die Einschaltung Dritter erforderlich wird, muss der Auftragnehmer dieselben Pflichten dem Dritten entsprechend auferlegen.

§ 8 Vertragsdauer / Kündigung

8.1 Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung wirksam und läuft auf unbestimmte Zeit, soweit nicht anders vereinbart.

8.2 Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8.3 Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 9 Rücktritt vom Vertrag und Haftung

9.1 Der Auftragnehmer sind berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, falls der Auftraggeber nicht zahlungsfähig ist oder dies verschwiegen hat, der Auftraggeber vertragswidrig handelt oder die von uns zugesagte Erbringung nicht verfügbar ist.

9.2 Die Vertragsparteien informieren sich unverzüglich über den Rücktritt.

9.3 Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer wegen Verzugs oder Verletzung von Pflichten sind in allen Bereichen ausgeschlossen.

§ 10 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.

§ 11 Unterlassungspflicht

11.1 Gegenseitige Abwerbungsversuche von Mitarbeitern der Vertragspartner in jedweder Form sind zu unterlassen.

11.2 Einstellungen von Mitarbeitern unterliegen der vorherigen schriftlichen Zustimmung. Diese Regelung gilt weitere 6 Monate nach Auflösung des Vertragsverhältnisses.

11.3 Auftragnehmer und Auftraggeber handeln respektvoll und loyal gegenüber.

§ 12 Referenzen

Auftragnehmer und Auftraggeber sind berechtig, sich gegenseitig als Referenzen zu benennen.

§ 13 Sonstige Ansprüche

Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt.

§ 14 Schlussbestimmungen

14.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

14.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine Andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

14.3 Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.4 Gerichtsstand ist Mainz.